
Candis: E-Rechnung, Formate und Preise
Was Candis für die E-Rechnungspflicht kann – geprüft auf der Website des Anbieters am 9. Oktober 2026. Ausstellen müssen Unternehmen E-Rechnungen im Inland ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028, Kleinunternehmer gar nicht; empfangen müssen alle seit dem 1. Januar 2025.
| E-Rechnungen erstellen | Keine Angabe |
|---|---|
| E-Rechnungen empfangen / lesen | XRechnung, ZUGFeRD |
| Peppol | Keine Angabe |
| Gratis-Tarif | Nein |
| Einstiegspreis | Preis auf der Anbieter-Website |
| Tarif laut Anbieter | Eingangsrechnungen (kein Ausstellen) |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Nicht relevant (nur Rechnungseingang) |
| GoBD | GoBD-zertifiziert |
Den Preis zeigen wir nur, wenn wir ihn direkt auf der Preisseite des Anbieters bestätigen konnten. Bitte prüfen Sie den aktuellen Tarif bei Candis.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Sie?
In 2 Minuten: Ihr Datum, was Sie tun müssen und welche Programme zu Ihnen passen.
Gut geeignet, wenn …
- Sie eingehende E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) im selben Programm lesen möchten
- Ihnen GoBD-Konformität wichtig ist (Angabe: „GoBD-zertifiziert“)
Vor der Wahl prüfen
- Nur Rechnungseingang: Mit Candis stellen Sie keine E-Rechnungen aus. Für die Ausstellungspflicht ab 2027 bzw. 2028 brauchen Sie zusätzlich ein Rechnungsprogramm.
- Kein Gratis-Tarif angegeben.
- Preis nicht direkt auf der Preisseite bestätigt – Tarifangabe: „Eingangsrechnungen (kein Ausstellen)“.
- Hinweis aus unserer Prüfung: Nur Rechnungseingang – erfüllt nicht die Ausstellungspflicht.
Quellen (Anbieter-Website, geprüft am 9. Oktober 2026; nicht alle Angaben konnten direkt auf der Preisseite bestätigt werden):
Rechtliche Angaben: BMF, FAQ zur E-Rechnung. Fehler gefunden? [email protected]