84 Tage bis zur Ausstellungspflicht über 800.000 € (1. Januar 2027)✓ Anbieterdaten geprüft am 9.10.2026Unabhängig · ohne Werbung

Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Füllen Sie die Felder aus. Die Rechnung entsteht direkt darunter, mit allen Pflichtangaben nach § 34a UStDV. Danach können Sie sie drucken, als PDF speichern oder als HTML-Datei herunterladen. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser – nichts wird an uns gesendet.

Darf ich als Kleinunternehmer eine normale PDF- oder Papierrechnung schicken? Ja. Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen immer als „sonstige Rechnung“ übermittelt werden (§ 34a UStDV) – auf Papier oder, mit Zustimmung Ihres Kunden, zum Beispiel als PDF per E-Mail (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine E-Rechnung müssen Sie nicht ausstellen.
Sie (Rechnungssteller)
Ihr Kunde (Rechnungsempfänger)
Leistungen Pflicht: Menge und Art bzw. Umfang und Art

Eine feste Formulierung gibt es nicht. Laut BMF genügt eine eindeutige Angabe wie „steuerfreier Kleinunternehmer“. Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus.

Ihr Name
Ihre Anschrift
Rechnung
Nr.: –
Datum: –
Leistung: –
An
Name des Kunden
Anschrift des Kunden
MengeLeistungEinzelpreisBetrag
Gesamtbetrag0,00 €

Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 UStG.

Steuernummer/USt-IdNr.: – · IBAN:

Die Pflichtangaben im Überblick

AngabeKleinunternehmer (§ 34a UStDV)
Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem KundenPflicht
Steuernummer oder USt-IdNr. (bzw. Kleinunternehmer-ID)Pflicht
AusstellungsdatumPflicht
Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der LeistungPflicht
Entgelt in einer Summe mit Hinweis auf die Steuerbefreiung für KleinunternehmerPflicht
Angabe „Gutschrift“, wenn Ihr Kunde die Rechnung für Sie ausstelltPflicht in diesem Fall
Rechnungsnummer, Leistungsdatum, BankverbindungNicht in § 34a UStDV verlangt – aber für Ihre Buchhaltung und für Ihre Kunden sinnvoll
Umsatzsteuer, SteuersatzNicht ausweisen

Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten noch weniger Pflichtangaben – den Hinweis auf die Steuerbefreiung brauchen aber auch sie (BMF-Schreiben vom 18. März 2025). Mehr zur Kleinbetragsrechnung

Muster zum Kopieren (Text)

Max Mustermann Design · Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt

Beispiel GmbH
Beispielweg 2
54321 Beispielstadt

Rechnung Nr. 2026-001
Rechnungsdatum: 09.10.2026
Leistungszeitraum: Oktober 2026

1 × Gestaltung Logo (Pauschale)            450,00 €
Gesamtbetrag                               450,00 €

Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 UStG.

Steuernummer: 12/345/67890
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00

Die Namen, Nummern und Beträge sind Platzhalter.

Wenn Sie wachsen

Überschreitet Ihr Umsatz die Kleinunternehmergrenzen (Vorjahr 25.000 €, laufendes Jahr 100.000 €), weisen Sie Umsatzsteuer aus und müssen im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen. Ein Rechnungsprogramm, das XRechnung und ZUGFeRD schon kann, erspart dann den Umstieg.

E-Rechnung für Kleinunternehmer: alle Regeln

Rechnungsprogramme mit E-Rechnung vergleichen

Quellen (Stand: 9. Oktober 2026): § 34a UStDV, § 33 UStDV, § 14 UStG, § 19 UStG, BMF-Schreiben vom 18. März 2025. Muster ohne Gewähr, keine Steuerberatung.