XRechnung: was das Format ist und wann Sie es brauchen
Die XRechnung ist der deutsche Standard für E-Rechnungen: eine reine XML-Datei ohne PDF. Pflicht ist sie bei Rechnungen an Behörden; im Geschäft zwischen Unternehmen ist sie eine von mehreren zulässigen E-Rechnungen – neben ZUGFeRD.
Was ist eine XRechnung?
XRechnung ist die deutsche Ausprägung (eine sogenannte CIUS) der europäischen Norm EN 16931 für elektronische Rechnungen. Sie beschreibt, welche Rechnungsangaben wie in einer XML-Datei stehen. Erlaubt sind die beiden Syntaxen der Norm: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Betrieben wird der Standard von der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) im Auftrag des IT-Planungsrats.
Welche Version gilt?
- XRechnung 3.0 ist seit dem 1. Februar 2024 in Kraft (aktuelles Bundle: 3.0.2).
- Im Sommer 2026 gab es kein neues normatives Release; Version 3.0 bleibt daher mindestens bis zum 31. Juli 2027 gültig.
- Im September 2026 wurde eine Vorversion von XRechnung 4.0 veröffentlicht; die finale Fassung erwartet die KoSIT im Frühjahr 2027.
Wann ist die XRechnung Pflicht?
- An Behörden (B2G): Für Rechnungen an den Bund gilt seit dem 27. November 2020 die E-Rechnungsverordnung (ERechV); die Länder haben eigene Regeln. Verlangt wird der Standard XRechnung – der Bund akzeptiert auch ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG als reine XML-Datei.
- Zwischen Unternehmen (B2B): Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht nach dem Umsatzsteuergesetz – Ausstellen ab 2027 bzw. 2028. Laut BMF erfüllen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL) die Anforderungen. Sie müssen also nicht zwingend XRechnung verwenden.
XRechnung oder ZUGFeRD?
| XRechnung | ZUGFeRD | |
|---|---|---|
| Aufbau | reine XML-Datei | PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei |
| Für Menschen lesbar? | nur mit Viewer | ja, über das PDF – maßgeblich sind aber die XML-Daten |
| An Behörden | Standard | beim Bund im Profil XRECHNUNG als reine XML |
| Zwischen Unternehmen | zulässig | zulässig (ab 2.0.1, nicht MINIMUM und BASIC-WL) |
ZUGFeRD und seine Profile erklärt
Die Leitweg-ID im Feld BT-10
In der XRechnung ist die Käuferreferenz (BT-10) ein Pflichtfeld. Bei Behörden steht dort die Leitweg-ID. Zwischen Unternehmen wird keine Leitweg-ID gebraucht: Laut BMF genügt umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-“ (BMF-FAQ, Frage 6).
Leitweg-ID: Aufbau und wann Sie sie brauchen
Eine XRechnung öffnen und prüfen
- Lesen: Eine XRechnung enthält kein PDF. Kostenlos anzeigen lässt sie sich zum Beispiel mit dem E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung (ELSTER) (BMF-FAQ, Frage 12a).
- Prüfen: Ob eine Datei die Norm und die Geschäftsregeln erfüllt, zeigt eine Validierung. Laut BMF ist sie keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, kann aber Fehler früh erkennen. Die KoSIT stellt dafür den Validator und eine Testsuite mit Beispielrechnungen bereit.
Programme, die XRechnung erstellen
| Programm | auch ZUGFeRD | Empfang | Gratis-Tarif | Einstiegspreis |
|---|---|---|---|---|
| ✓ | ✓ | ja | 0 € (Gratis-Tarif) | |
| ✓ | ✓ | – | ab 12,90 € pro Monat zzgl. MwSt. | |
| ✓ | ✓ | ja | 0 € (Gratis-Tarif) | |
| ✓ | ✓ | ja | 0 € (Gratis-Tarif) | |
| ✓ | ✓ | ja | ab 11,90 € pro Monat zzgl. MwSt. | |
| ✓ | keine Angabe | ja | 0 € (Gratis-Tarif) | |
| ✓ | ✓ | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | ✓ | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | ✓ | ja | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | ✓ | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | ✓ | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | ✓ | ja | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | keine Angabe | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | keine Angabe | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | keine Angabe | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | ✓ | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| ✓ | ✓ | – | Preis auf der Anbieter-Website | |
| – | keine Angabe | – | Preis auf der Anbieter-Website |
Laut Anbieter-Websites, geprüft am 9. Oktober 2026.
Ab wann müssen Sie E-Rechnungen ausstellen?
2027, 2028 oder gar nicht: Ihr Datum in 2 Minuten.
Quellen (Stand: 9. Oktober 2026):