
DATEV E-Rechnungsschreibung: E-Rechnung, Formate und Preise
Was DATEV E-Rechnungsschreibung für die E-Rechnungspflicht kann – geprüft auf der Website des Anbieters am 9. Oktober 2026. Ausstellen müssen Unternehmen E-Rechnungen im Inland ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028, Kleinunternehmer gar nicht; empfangen müssen alle seit dem 1. Januar 2025.
| E-Rechnungen erstellen | XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0 |
|---|---|
| E-Rechnungen empfangen / lesen | Keine Angabe gefunden |
| Peppol | Keine Angabe |
| Gratis-Tarif | Nein |
| Einstiegspreis | Preis auf der Anbieter-Website |
| Tarif laut Anbieter | E-Rechnungsschreibung (für sehr wenige Ausgangsrechnungen; Preis nicht öffentlich gelesen) |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Ja |
| GoBD | Keine Angabe gefunden |
Zu DATEV E-Rechnungsschreibung →
Den Preis zeigen wir nur, wenn wir ihn direkt auf der Preisseite des Anbieters bestätigen konnten. Bitte prüfen Sie den aktuellen Tarif bei DATEV E-Rechnungsschreibung.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Sie?
In 2 Minuten: Ihr Datum, was Sie tun müssen und welche Programme zu Ihnen passen.
Gut geeignet, wenn …
- Ihre Kunden E-Rechnungen in beiden gängigen Formaten erwarten können (XRechnung und ZUGFeRD)
- Sie Kleinunternehmer sind: Die Kleinunternehmerregelung lässt sich laut Anbieter abbilden
- Ihre Steuerkanzlei mit DATEV arbeitet
Vor der Wahl prüfen
- Empfang und Anzeige eingehender E-Rechnungen: keine Angabe auf der Anbieter-Website. Empfangen müssen Sie seit dem 1. Januar 2025 können – dafür genügt laut BMF bereits ein E-Mail-Postfach.
- Kein Gratis-Tarif angegeben.
- Preis nicht direkt auf der Preisseite bestätigt – Tarifangabe: „E-Rechnungsschreibung (für sehr wenige Ausgangsrechnungen; Preis nicht öffentlich gelesen)“.
Alternativen
Lexware Office
Billomat
DATEV Auftragswesen next
Quellen (Anbieter-Website, geprüft am 9. Oktober 2026; nicht alle Angaben konnten direkt auf der Preisseite bestätigt werden):
Rechtliche Angaben: BMF, FAQ zur E-Rechnung. Fehler gefunden? [email protected]