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E-Rechnung empfangen: Was seit 2025 Pflicht ist – und was nicht

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer. Die gute Nachricht: Dafür reicht ein E-Mail-Postfach. Worauf es danach ankommt, ist das Lesen und das richtige Aufbewahren.

Kurz gesagt
  • Wer: alle inländischen Unternehmen, ohne Ausnahme – auch Kleinunternehmer und Unternehmen mit nur steuerfreien Umsätzen.
  • Wie: ein E-Mail-Postfach genügt; ein bestimmter Übermittlungsweg ist nicht vorgeschrieben.
  • Lesen: XRechnung braucht einen Viewer; bei ZUGFeRD zählen die XML-Daten.
  • Aufbewahren: acht Jahre, die XML-Daten unverändert im Originalformat.

In vier Schritten bereit für den Empfang

  1. Empfangsadresse festlegenRichten Sie eine feste E-Mail-Adresse für Rechnungen ein (zum Beispiel [email protected]) und teilen Sie sie Ihren Lieferanten mit. Mehr verlangt das Gesetz für den Empfang nicht.
  2. Lesbar machenEine XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Ansicht – Sie brauchen einen Viewer. Bei ZUGFeRD steckt die XML-Datei in einem PDF; maßgeblich sind seit 2025 die XML-Daten, nicht das Bild des PDF.
  3. PrüfenPrüfen Sie wie bisher die Pflichtangaben und Beträge. Eine technische Validierung ist keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, hilft aber, fehlende oder unlogische Angaben zu finden.
  4. AufbewahrenRechnungen bewahren Sie acht Jahre auf. Bei einer E-Rechnung muss mindestens der strukturierte Teil (die XML-Daten) unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben – ein Ausdruck allein reicht nicht.

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XRechnung oder ZUGFeRD-PDF lesbar anzeigen und auf Pflichtangaben prüfen – ohne Upload, die Datei bleibt in Ihrem Browser.

E-Rechnung prüfen

Was gilt beim Empfang genau?

Das Gesetz schreibt keinen Übermittlungsweg vor: E-Mail, Download aus einem Kundenportal, eine Schnittstelle oder ein Netzwerk wie Peppol sind möglich. Wie Rechnungen zu Ihnen kommen, klären Sie mit Ihren Geschäftspartnern. Sie müssen nur sicherstellen, dass Sie eine E-Rechnung empfangen können (BMF-FAQ, Frage 8).

Als E-Rechnung gelten insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL (BMF-FAQ, Frage 7). Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind vom Ausstellen befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können (BMF-FAQ, Frage 12). Details: E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Lesen: XRechnung und ZUGFeRD

Bei hybriden Rechnungen wie ZUGFeRD hat sich das Verhältnis umgedreht: Weichen PDF und XML-Daten voneinander ab, gelten seit Einführung der E-Rechnungspflicht die XML-Daten. Das BMF empfiehlt deshalb, den XML-Teil selbst anzuzeigen. Eine XRechnung enthält gar kein PDF (BMF-FAQ, Frage 12a). Mehr zu den Formaten: XRechnung · ZUGFeRD.

Aufbewahren nach § 14b UStG und GoBD

Ein- und ausgehende Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren. Bei einer E-Rechnung muss mindestens der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegen. Umsatzsteuerlich ist eine Ablage außerhalb eines GoBD-konformen Systems allein noch kein Verstoß; für die Buchführung gelten aber zusätzlich die GoBD (BMF-FAQ, Frage 13). In der Praxis: XML-Datei unverändert speichern, nicht nur ausdrucken.

Programme, die E-Rechnungen empfangen und lesen

Wenn Sie E-Rechnungen nicht nur im Postfach liegen lassen, sondern gleich verbuchen und archivieren wollen, hilft ein Programm. Laut Anbieter-Websites können diese Programme eingehende E-Rechnungen verarbeiten:

ProgrammEmpfangene Formate laut AnbieterGratis-TarifEinstiegspreis
Accountable XRechnung, ZUGFeRD, Peppol Rechnungen Free: unbegrenzte ZUGFeRD- und XRechnungen, 5 Belege/Monat 0 € (Gratis-Tarif)
Lexware Office XRechnung, ZUGFeRD Nein ab 12,90 € pro Monat zzgl. MwSt.
Papierkram XRechnung, ZUGFeRD Free (0 €): E-Rechnungen im XML-Format erstellen und empfangen; XRechnung und ZUGFeRD erst ab Tarif S (12,90 € bei jährlicher Zahlung) 0 € (Gratis-Tarif)
Qonto XRechnung, ZUGFeRD Starter 0 €: Geschäftskonto + gesetzeskonforme Rechnungsstellung 0 € (Gratis-Tarif)
sevdesk XRechnung, ZUGFeRD Kostenlos: 3 (E-)Rechnungen pro Monat, ZUGFeRD und XRechnung ab 12,90 € pro Monat zzgl. MwSt.
Billomat Eingangsrechnungen (Format nicht präzisiert) Nein Preis auf der Anbieter-Website
DATEV Auftragswesen next über DATEV Unternehmen online Nein Preis auf der Anbieter-Website
easybill XRechnung, ZUGFeRD Free: 50 Dokumente/Monat inkl. E-Rechnung, 3 Kontakte (+ Archivierungskosten ab 100 Dokumenten) Preis auf der Anbieter-Website
FastBill XRechnung, ZUGFeRD Nein Preis auf der Anbieter-Website
Holvi Upload und Prüfung erhaltener E-Rechnungen Nein Preis auf der Anbieter-Website
SumUp Rechnungen XRechnung, ZUGFeRD Kostenlos: unbegrenzt empfangen, bis zu 4 E-Rechnungen erstellen Preis auf der Anbieter-Website
Candis XRechnung, ZUGFeRD Nein Preis auf der Anbieter-Website
Collmex ZUGFeRD (Belegverwaltung) Collmex rechnung free: 0 € Preis auf der Anbieter-Website

Geprüft am 9. Oktober 2026. Der Empfang ist je nach Anbieter an bestimmte Tarife gebunden: Bei sevdesk etwa erfassen Sie empfangene E-Rechnungen erst ab dem Tarif Buchhaltung, bei Lexware Office schon in Version S. Das DATEV E-Rechnungspostfach empfängt kostenfrei, archiviert aber nicht (DATEV und die E-Rechnung).

Häufige Fragen zum Empfang von E-Rechnungen

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 jedes inländische Unternehmen – auch Kleinunternehmer, Freiberufler, Vermieter von Wohnungen oder Ärzte mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen. Ausnahmen für den Empfang gibt es nicht (BMF-FAQ, Fragen 3 und 12).

Reicht ein E-Mail-Postfach?

Ja. Laut BMF genügt für den Empfang bereits ein E-Mail-Postfach. Ein bestimmter Übermittlungsweg ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (BMF-FAQ, Frage 8).

Darf ich die E-Rechnung ausdrucken und die Datei löschen?

Nein. Aufzubewahren ist mindestens der strukturierte Teil der E-Rechnung, unversehrt in seiner ursprünglichen Form, acht Jahre lang (§ 14b UStG, BMF-FAQ Frage 13).

Muss ich E-Rechnungen automatisch weiterverarbeiten?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, E-Rechnungen elektronisch weiterzuverarbeiten – nur sie lesbar zu machen und richtig aufzubewahren (BMF-FAQ, Frage 9).

Mein Lieferant schickt noch PDF- oder Papierrechnungen – ist das erlaubt?

Ja, während der Übergangszeit: Bis Ende 2026 dürfen alle Aussteller noch Papier- oder (mit Ihrer Zustimmung) PDF-Rechnungen schicken, Aussteller mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027 (BMF-FAQ, Frage 11).

Wie öffne ich eine XRechnung?

Mit einem Viewer: kostenlos zum Beispiel mit dem E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung unter e-rechnung.elster.de oder mit unserem Werkzeug „E-Rechnung prüfen“, das die Datei nur in Ihrem Browser verarbeitet. Viele Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme zeigen E-Rechnungen ebenfalls an.

Alle Fristen der E-Rechnungspflicht · E-Rechnung-Software vergleichen

Quellen (Stand: 9. Oktober 2026): BMF – Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Stand März 2026; Fragen 3, 7, 8, 9, 11, 12, 12a, 13) · § 14b UStG · E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung · Anbieterangaben: Quellen auf den jeweiligen Programmseiten. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.